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Baugenehmigungen von zwei Hotels ungültig

Auch heute gab es wieder Nachrichten aus dem Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofs der Kanaren:

In zwei Prozessen, bei denen die Inselregierung als Klägerin auftrat, wurde entschieden, dass Baugenehmigungen, von denen innerhalb der gesetzten Fristen kein Gebrauch gemacht wurde, ungültig werden und nicht verlängert werden dürfen um zu vermeiden, dass eine bauliche Anlage, die zu einem späteren Zeitpunkt errichtet wird, gegen zwischenzeitlich veränderte rechtliche Rahmenbedingungen verstößt.

Konkret ging es um jeweils einen Hotelkomplex in Costa Teguise und in Playa Blanca:

In Costa Teguise handelt es sich um ein auf der Parzelle 242B geplantes 974-Betten-Hotel , für das 1989 eine Baugenehmigung erteilt wurde, die 1998 vom damaligen Bürgermeister von Teguise, Juan Pedro Hernández, verlängert wurde, obwohl das Bauvorhaben nicht im Einklang stand mit den Festlegungen des seit 1991 geltenden Raumordnungsplans (PIOT). Mit dem jüngsten Urteil hob der Oberste Gerichtshof ein in 2004 im eigenen Haus ergangenes Urteil auf.

Von besonderer Bedeutung ist die in diesem Fall durchgeführte Stillegung der Baustelle in 2006, denn sie hat auf den Kanaren Präzedenzcharakter:

Carlos Espino, damaliger Direktor der Planungs- und Umweltbehörde der Inselregierung, war der erste Ressortchef auf den Kanarischen Inseln, der von seinem Recht Gebrauch gemacht hat und ein solches Bauvorhaben stilllegen ließ. Durch das schnelle Eingreifen wurde der Bau in einer frühen Phase gestoppt, als erst ca. 20% des Tragwerks standen.

In Playa Blanca handelt es sich um das Ende 2006 eröffnete Dream Hotel Gran Castillo, einem 5-Sterne-Komplex in unmittelbarer Nachbarschaft des Hotels Papagayo Arena. Auch in diesem Fall waren die Fristen abgelaufen: Die Baugenehmigung für das Hotel wurde 1998 erteilt, die Bauausführungsgenehmigung in 2001 und die Verlängerung in 2003; und auch in diesem Fall wurde das vorige Urteil des Obersten Gerichtshofs, bei dem die Fundación César Manrique Klägerin war, aufgehoben.