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Gericht kippt Verbot der Privatvermietung in Tourismuszentren und von B&B

Das höhere kanarische Gericht hat im ersten von insgesamt fünf Klagen ein Urteil gefällt und Teile des kanarischen Tourismusgesetzes gekippt; und zwar das Verbot der Privatvermietung in touristischen Zonen sowie das „Bed-and-Breakfast“.

Das kanarische Tourismusgesetz hatte in seiner letzten Fassung und in einer ziemlichen Nacht- und Nebelaktion die Privatvermietung in touristischen Zonen sowie B&B untersagt. Details gibt es hier.

Das Ende der gerichtlichen Fahnenstange ist allerdings noch nicht erreicht: Die kanarische Regierung könnte in die nächste Instanz gehen. Das wäre in diesem Fall das „Tribunal Supremo“ – der Oberste Gerichtshof.

Es bleibt spannend, und ASCAV, der Verband der Privatvermieter, dem auf Lanzarote leider nur wenige Vermieter in Tourismuszentren angehören, wird weiter kämpfen.

Noch ein Hinweis: In sozialen Netzwerken kursiert das Gerücht, dass außerhalb touristischer Zonen Privatvermietung verboten sei oder werde. Das ist falsch. Es war und ist auch weiterhin möglich, für außerhalb touristischer Zonen liegende Privatunterkünfte Vermietlizenzen zu beantragen.