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Kanaren: Bald vereinfachte Zollabwicklung

Insbesondere für uns Insulaner einer peripheren Kanaren-Insel ist es jedesmal ein Spießrutenlauf, Waren herschicken zu lassen. Sie müssen schließlich verzollt werden, denn die Kanaren gehören zollrechtlich nicht zur EU, und das Hauptzollamt befindet sich auf Gran Canaria (bzw. Teneriffa für die West-Kanaren). Zudem muss der Versender eine Export- und der Empfänger, zumindest sofern es sich um eine Firma handelt, eine Importerklärung ausfüllen („DUA de exportación / importación“), um einerseits die erhöhte Mehrwertsteuer des Festlands und anderswo in Abzug zu bringen und andererseits die niedrigere, kanarische Mwst. für die Ware zu entrichten. Privatpersonen mussten die Pakete beim Zollamt „auslösen“ und hierfür ggfs. Speditionen beauftragen .

Dieser Bürokratismus, der in so manchen Fällen dazu führt, dass die Kosten für die Verzollung wegen der hohen Bearbeitungsgebühr deutlich höher sind als der Wert der Ware, soll nun sukzessive (noch in diesem Jahr) abgebaut werden, indem das bislang teure und papierlastige Procedere bequem und unbürokratisch online erledigt werden kann.

Das betrifft zum einen den Handel zwischen Firmen, und zum anderen auch den Handel zwischen Firmen und Privatpersonen, indem die exportierenden Firmen die komplette Verzollung (also sowohl Export- als auch Importtechnisches) online erledigen können; und der Kunde das Paket direkt frei Haus erhält, ohne dass es noch einmal durch den Zoll muss.

Für Waren aus Drittländern, sofern sie zur EU gehören, soll das zu einem späteren Zeitpunkt dann analog funktionieren, sofern die Ware per normaler Post und also auf spanischer Seite von „Correos“ befördert wird (zunächst).

Die einzige Voraussetzung, die auch die privaten Empfänger zu erfüllen haben werden im Rahmen dieser vereinfachten, elektronischen Abwicklung, ist das Vorliegen einer elektronischen Unterschrift.

Wie man an diese kommt, steht hier.

Dies zur Vorankündigung. Sobald wir Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben, berichten wir.