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Das kanarische Bodengesetz (Ley del Suelo de Canarias)

Die „Ley del Suelo“ ist ein gesetzlicher Eckpfeiler des Baurechts. Bislang galten für die Kanaren in diesem Zusammenhang das allgemeine, spanische Bodengesetz sowie eine Vielzahl von regionalen und lokalen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen. Eine einheitliche Regelung für die Kanaren sollte nun her, und wurde als kanarisches Bodengesetz (Ley del Suelo de Canarias) im Juni d.J. vom kanarischen Parlament verabschiedet.

Grob umrissen sieht dieses neue Gesetz u.a. eine Vereinfachung und Verkürzung der Baugenehmigungsverfahren vor, sowie noch weitere Regelungen, die zur Entwirrung und Beschleunigung der bisherigen Verfahren in Sachen Bauen führen. Für Naturschutzgebiete gibt es ebenfalls neue Regelungen, damit diese Gebiete in Zukunft tatsächlich frei bleiben von baulichen Eingriffen. Auch sollen touristische Anlagen ausschließlich der touristischen und nicht mehr der privaten Nutzung dienen, wobei es einen Bestandsschutz gibt für die bisherigen „Privatnutzer“.

Dies und vieles mehr klingt zunächst gut und pragmatisch. Allerdings ist dieses Gesetz eben auch ein Instrument, die Bebauung zu steuern, und dann wird es spannend. Vor allem auf den Kanaren, denn auch die Zuständigkeiten bei Bauvorhaben werden in diesem Gesetz geregelt; und neuerdings sollen die 88 Rathäuser (Ayuntamientos) der Kanaren grundsätzlich mehr bestimmen dürfen. Bislang gab es diesbezüglich immer ein Hin und Her zwischen kanarischer Regierung, Inselregierungen und Rathäusern. Hatten die Rathäuser besonders viele, gestalterische Spielräume, blühten Vetternwirtschaft und Korruption so richtig auf.

Umweltschützer sehen bei dem neuen Gesetz besonders rot, denn bis zu 10% landwirtschaftlicher Grundstücke dürfen nun für wirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden, die über Landwirtschaft und Viehzucht hinaus gehen. Also z.B. für die Installation von Solaranlagen, und auch für touristische Zwecke, wobei diese auf bestehende Gebäude und bis maximal einer Größe von 250 m² beschränkt wurden.

Abgesehen von der nachvollziehbaren Kritik der Umweltschützer bleibt offen, wessen Grundstücke zu den genannten 10% gehören werden.

Insgesamt bleiben noch viele weitere Fragen offen.

Da sich der gesamte Bausektor sowie die großen Investoren im Tourismusbereich hocherfreut zeigen angesichts dieses neuen Gesetzes, bedarf es wohl keiner weiteren Nutzen-Schaden-Analyse.