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Wareneinfuhr: Zollfreibetrag auf 150,- angehoben

Im Januar 2016 hatten sich die kanarische Regierung und die spanische Zentralregierung darauf geeinigt, den Zollfreibetrag bei der Einfuhr von Waren auf die Kanaren von 22,- auf 150,- Euro Warenwert anzuheben, um Online-Einkäufe der Bewohner der Kanaren zu vereinfachen.

Nun ist die Regelung endlich in Kraft – nachzulesen in der heutigen Ausgabe des Staatsanzeigers BOE.

Wir sind nun gespannt auf die Handhabung in der Praxis.

Laut Website des deutschen Zolls wird der Gesamtwert zugrunde gelegt, der sich wie folgt zusammensetzt:

„Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Gesamtwertes.“